Aktueller Hinweis ILB Prüfung

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) prüft derzeit die eingereichten Abrechnungen zu den Fördermittelanträgen der letzten Jahre.

Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, die zur Folge haben könnten, dass Fördermittel an die ILB zurückgezahlt werden müssen, raten wir den Unternehmen dringend zu beachten, dass keine Auftragserteilungen vor der Bestätigung des Antrageingangs bei der ILB erfolgen dürfen! Erst nach dem Ihr Unternehmen den Eingang Ihres Antrags von der ILB bestätigt bekommen hat, dürfen Aufträge, die im Zusammenhang mit dem gestellten Förderantrag stehen, ausgelöst werden! Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wird als förderschädlich geahndet mit der Folge, dass bereits ausgezahlte Fördermittel vollständig plus Zinsen zurückgezahlt werden müssen bzw. der Fördermittelantrag nicht bewilligt und zurückgewiesen wird.

Des Weiteren sollten Sie unbedingt lückenlose Nachweise über die Stellenbesetzungen in Ihrem Unternehmen gemäß Ihrem Antrag an die ILB senden sowie nachweisen, dass Sie über die Agentur für Arbeit oder andere Institutionen bemüht waren, die im Antrag angegebenen Stellen zu besetzen. Anderenfalls droht auch hier die Rückzahlung von Fördermitteln.

Bitten achten Sie genau auf die Hinweise der ILB zur Antragstellung und überprüfen Sie, ob Sie alle Anforderungen und Auflagen erfüllen! Die WFG steht Ihnen selbstverständlich bei allen Fragen rund um Ihr Investitionsvorhaben zur Verfügung.